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   BVerwG, 11.11.1986 - 8 CB 88.86   

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https://dejure.org/1986,8099
BVerwG, 11.11.1986 - 8 CB 88.86 (https://dejure.org/1986,8099)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1986 - 8 CB 88.86 (https://dejure.org/1986,8099)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1986 - 8 CB 88.86 (https://dejure.org/1986,8099)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erschütterung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage bei öffentlich-rechtlichen Verträgen - Erhebung der Wassergebühr - Wesentliche Veränderung der Verhältnisse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 8 CB 88.86
    Dieses Beschwerdevorbringen führt nicht auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, denn es zielt nicht auf eine (verallgemeinerungsfähige) in ihrer Bedeutung über den vorliegenden Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern lediglich auf die den Einzelfall betreffende Anwendung eines unter den Beteiligten nicht zweifelhaften Rechtssatzes.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 8 CB 88.86
    Dieses Beschwerdevorbringen führt nicht auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, denn es zielt nicht auf eine (verallgemeinerungsfähige) in ihrer Bedeutung über den vorliegenden Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), sondern lediglich auf die den Einzelfall betreffende Anwendung eines unter den Beteiligten nicht zweifelhaften Rechtssatzes.
  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 35.65
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 8 CB 88.86
    Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen im Sinne des Art. 60 Abs. 1 BayVwVfG (= § 60 Abs. 1 VwVfG des Bundes) einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zugemutet werden kann, genauer: bei Vorliegen welcher rechtlichen Voraussetzungen eine Erschütterung oder ein Wegfall der Geschäftsgrundlage angenommen werden kann, hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt ist (vgl. Urteil vom 25. November 1966 - BVerwG VII C 35.65 -BVerwGE 25, 299 [BVerwG 25.11.1966 - VII C 35/65]).
  • BGH, 09.05.1979 - VIII ZR 134/78

    Maßgebliche Kriterien zur Bestimmung einer Streitigkeit als zivilrechtliche oder

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 8 CB 88.86
    Aus demselben Grund geht auch das Beschwerdevorbringen fehl, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache folge aus der vermeintlichen Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 1962 - V ZR 128/60 - (DVBl. 1962, 485) und vom 9. Mai 1979 - VIII ZR 134/78 - (DVBl. 1979, 778).
  • BGH, 14.02.1962 - V ZR 128/60
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1986 - 8 CB 88.86
    Aus demselben Grund geht auch das Beschwerdevorbringen fehl, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache folge aus der vermeintlichen Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 1962 - V ZR 128/60 - (DVBl. 1962, 485) und vom 9. Mai 1979 - VIII ZR 134/78 - (DVBl. 1979, 778).
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